KZ 863 vs KZ 994 — wo trage ich was in der E1kv ein?
Stand: 2026-05-31 · Lesezeit: ~7 Minuten · Gilt für: AT-Privatpersonen, Beilage „ohne KESt-Abzug", Steuerjahr 2025
Die FinanzOnline-Beilage E1kv hat mehrere ähnlich klingende Kennzahlen, und die offizielle Formularhilfe ist nicht immer eindeutig. Diese Seite ist eine schnelle Entscheidungstabelle: Du siehst einen Posten in Deinem IBKR-Statement → Du weißt sofort, welche KZ dafür zuständig ist.
💡 Wenn Du nicht jedes Jahr durch diese Tabelle musst — am Ende gibt’s einen Link zu einem automatisierten Tool, das die Zuordnung macht.
Quick-Decision-Tabelle
| Was Du hast (IBKR-Bezeichnung) | KZ | Steuersatz |
|---|---|---|
| Dividends (US, EU, sonst) — brutto | 863 | 27,5 % |
| Payment In Lieu Of Dividends (PiL) | 863 | 27,5 % |
| Bond Interest / Coupon Payment (Anleihen-Kupons) | 863 | 27,5 % |
| Broker Interest Received (Cash-Verzinsung) | 861 oder 863 (siehe unten) | 25 % oder 27,5 % |
| Realized Gain Stocks (positiv) | 994 | 27,5 % |
| Realized Loss Stocks (negativ, mit Minus eintragen) | 892 | 27,5 % |
| Realized Gain Options (positiv) | 995 | 27,5 %¹ |
| Realized Loss Options (negativ, mit Minus) | 896 | 27,5 %¹ |
| Stock Loan Income (SYEP) | 857 (Tarif!) | bis 55 % |
| Withholding Tax (anrechenbarer Anteil) | 998 | Anrechnung |
¹ Strittig — siehe weiter unten.
Die häufigsten Verwechslungen
„Dividenden gehören doch in KZ 994?"
Nein. KZ 994 ist ausschließlich für realisierte Wertsteigerungen (= Kursgewinne aus Verkauf), nicht für laufende Erträge wie Dividenden. Dividenden sind „Überlassung von Kapital" und gehören in KZ 863.
„Wenn ich Verlust aus Aktien habe, ziehe ich den von Dividenden ab — gehört das in KZ 863?"
Nein. Die Verlustverrechnung erfolgt nicht durch eigenes Eintragen, sondern automatisch durch FinanzOnline auf Basis der Kennzahlen. Du trägst:
- Gewinn aus Aktien in KZ 994
- Verlust aus Aktien in KZ 892 (mit Minus)
- Dividenden brutto in KZ 863
Verluste aus Aktien können nur Aktien-/Options-Gewinne verrechnen, NICHT Dividenden oder Zinsen. Das ist eine Pflicht-Trennung der Töpfe nach § 27 EStG.
„Was ist mit den Spesen / Kommissionen?"
Bei AT-Privatpersonen NICHT abzugsfähig. Trag sie nirgendwo ein. Anders als bei Betriebsvermögen — dort wären sie Werbungskosten.
„Quellensteuer komplett anrechenbar?"
Nein, gedeckelt durch DBA. Bei US: 100 % der 15 % anrechenbar. Bei IL: Cap 15 %, also nur 15 von 25 % abgezogen. Bei IE-Zinsen: 0 % anrechenbar (EU-Zinsrichtlinie). → Vollständige DBA-Cap-Tabelle
Die zwei strittigen Fälle
Strittig 1: Broker-Zinsen → KZ 861 oder KZ 863?
| Variante | Argument | Steuer |
|---|---|---|
| KZ 861 (25 %) | „Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten" — günstiger | 25 % |
| KZ 863 (27,5 %) | IBKR ist MiFID-Wertpapierfirma, nicht „Kreditinstitut" → defensiver | 27,5 % |
Differenz bei 1.000 € Zinsen: 25 €/Jahr zu Deinen Lasten oder Gunsten.
Empfehlung: Bei kleinen Beträgen → KZ 861 (günstiger, niedriges Prüfrisiko). Bei großen Volumina (z.B. 5.000+ €/Jahr): Steuerberater fragen oder defensiv KZ 863.
Strittig 2: Aktien-Optionen → KZ 995/896 oder KZ 857?
| Variante | Argument | Steuer |
|---|---|---|
| KZ 995/896 (27,5 %) | Börsennotiert + OCC-Clearing = „wie verbrieft" — herrschende BMF-Praxis | 27,5 % |
| KZ 994/892 (27,5 %) | Alternative bei wirtschaftlicher Gleichbehandlung mit Aktien | 27,5 % |
| KZ 857 (Tarif bis 55 %) | Wörtliche EStG-Auslegung: nicht verbrieft + kein freiwilliger Steuerabzug | bis 55 % |
NotebookLM mit komplettem EStG befragt: „Börsennotiert und reguliert = wie verbrieft". Das deckt sich mit der BMF-Praxis. Bei großen Volumina (5-stelliger Options-Saldo) trotzdem Steuerberater oder BMF-Anfrage empfehlenswert.
[→ Tiefe Diskussion: “Aktien-Optionen bei IBKR — KZ 995 oder KZ 857?” (in Vorbereitung)]
Beispiel: Ein vollständiges IBKR-Jahr
Ein hypothetischer IBKR-User mit AT-Wohnsitz 2025:
| IBKR-Datenpunkt | Wert (€) | → KZ |
|---|---|---|
| Cash Dividends US | 3.252,70 | 863 |
| Payment In Lieu | 3.010,38 | 863 |
| Realized Gain Aktien Verkäufe | 46.188,83 | 994 |
| Realized Loss Aktien Verkäufe | -26.351,73 | 892 |
| Realized Gain Optionen | 146.887,14 | 995 |
| Realized Loss Optionen | -123.440,26 | 896 |
| Broker Interest Received | 836,55 | 861 oder 863 |
| Withholding Tax USA -811,38 (15 % Cap = 100 %) | 811,38 | 998 |
| Withholding Tax IL -114,50 (15 % Cap auf 25 %) | 68,70 | 998 |
→ In FinanzOnline werden diese 7 Zahlen direkt in das E1kv-Formular „ohne KESt-Abzug" übertragen. Die KESt-Berechnung macht FinanzOnline automatisch.
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Disclaimer: Keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit (besonders bei den zwei strittigen Fällen) Steuerberater fragen.
Verwandte Guides
- E1kv ausfüllen für IBKR-User (Österreich 2026) — die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung
- IBKR FlexQuery einrichten (in Vorbereitung)
Quellen
- BMF-Formularhilfe E1kv 2025
- EStG § 27 (Töpfe), § 27a (Sondersteuersatz), § 93–97
- BMF-Verlautbarungen zu DBA-Cap
- BFG-Judikatur zu Derivat-Klassifikation