E1kv ausfüllen für IBKR-User (Österreich 2026) — vollständige Anleitung
Stand: 2026-05-31 · Lesezeit: ~15 Minuten · Gilt für: Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026)
Du hast ein Interactive-Brokers-Konto, bist in Österreich steuerpflichtig — und stehst jetzt vor der Beilage E1kv „ohne KESt-Abzug" in FinanzOnline. Diese Anleitung erklärt jede relevante Kennzahl, wie Du sie aus Deinen IBKR-Daten bekommst, und wo die häufigsten Fehler liegen.
💡 Quick-Win: Wenn Du Dir das jährliche Excel-Gebastel sparen willst — am Ende des Artikels gibt es einen Link zu einem automatisierten Tool, das die Beilage direkt aus Deiner FlexQuery erstellt.
Inhaltsverzeichnis
- Wer braucht die E1kv „ohne KESt-Abzug"?
- Was Du vorher brauchst (FlexQuery-Setup)
- Die wichtigsten Kennzahlen — Übersicht
- Schritt 1: Dividenden + PiL → KZ 863
- Schritt 2: Aktien-Gewinne/Verluste → KZ 994 / 892
- Schritt 3: Optionen → KZ 995 / 896 (oder KZ 857?)
- Schritt 4: Broker-Zinsen → KZ 861 oder 863?
- Schritt 5: Anrechenbare Quellensteuer → KZ 998
- Häufige Fehler + Edge-Cases
- Wo Du Dir die Stunden sparst
1. Wer braucht die E1kv „ohne KESt-Abzug"?
Kurz: Jede AT-Privatperson mit Konto bei einer ausländischen Bank oder Wertpapierfirma, die keinen automatischen KESt-Abzug in Österreich macht. Das betrifft:
- Interactive Brokers (IBKR Ireland, IBKR LLC)
- CapTrader, Lynx (IBKR-Reseller)
- Degiro
- Trade Republic? Nein — seit 2024 in AT steuereinfach
- Scalable Capital? Nein — vermutlich ebenfalls steuereinfach (vor Abgabe prüfen)
Wenn Dein Broker bereits AT-KESt einbehält (Erste, BAWAG, Flatex AT u.ä.), brauchst Du diese Beilage nicht — dort kommt höchstens die Beilage „mit KESt-Abzug" zum Einsatz.
2. Was Du vorher brauchst — IBKR FlexQuery-Setup
[Detail-Anleitung im separaten Guide → “IBKR FlexQuery für die AT-Steuererklärung einrichten”]
Kurzfassung:
- IBKR Kontoverwaltung → Performance & Reports → FlexQuery
- Neue Query anlegen: Period = letztes Steuerjahr (z.B. 2025-01-01 bis 2025-12-31)
- Aktiviere mindestens: Trades, CashTransactions, OpenPositions, ChangeInNAV, StatementOfFunds
- Format: XML
→ Daraus brauchst Du folgende Daten als Aggregate (manuell aus XML ziehen oder Excel-Pivot):
3. Die wichtigsten Kennzahlen — Übersicht
| Kennzahl | Inhalt | Wo in der E1kv? |
|---|---|---|
| KZ 863 | Dividenden + PiL brutto, Zinsen aus Wertpapieren | Spalte „Überlassung von Kapital" |
| KZ 994 | Realisierte Wertsteigerungen Aktien (Überschüsse) | Spalte „Wertsteigerungen" |
| KZ 892 | Realisierte Wertsteigerungen Aktien (Verluste, mit Minus) | Spalte „Wertsteigerungen" |
| KZ 995 | Verbriefte Derivate (Optionen-Überschüsse)¹ | Spalte „Derivate" |
| KZ 896 | Verbriefte Derivate (Optionen-Verluste, mit Minus)¹ | Spalte „Derivate" |
| KZ 861 | Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten (25 %) | Spalte „Sondersteuersatz 25 %" |
| KZ 998 | Anrechenbare ausländische Quellensteuer | Anrechnung |
¹ Optionen-Klassifizierung in AT ist strittig — siehe Abschnitt 6.
[→ Detail-Guide: “KZ 863 vs KZ 994 — wo trage ich was ein?”]
4. Schritt 1: Dividenden + PiL → KZ 863
Aus IBKR brauchst Du:
- CashTransactions Type = “Dividends” (Σ Brutto in EUR)
- CashTransactions Type = “Payment In Lieu Of Dividends” (PiL, Σ Brutto)
Beide werden gemeinsam unter KZ 863 eingetragen.
Wichtig: Payment In Lieu Of Dividends entstehen bei IBKR, wenn der Broker Deine Aktien verleiht. Steuerlich werden sie wie reguläre Dividenden behandelt — auch wenn IBKR sie separat ausweist.
Beispiel-Rechnung:
💡 Diese Aggregation macht das Tool automatisch — inklusive korrekter EUR-Umrechnung zum Buchungstag (nicht Jahresende-Kurs!).
5. Schritt 2: Aktien-Gewinne/Verluste → KZ 994 / 892
AT verlangt Avg-Cost-Methode für die Bewertungsmethode (kein FIFO!). Aus IBKR-Trades realisierst Du pro Verkauf:
- Erlös (Net Cash)
- − Anschaffungskosten (Avg-Cost-Basis aus allen Käufen vor dem Verkauf)
- = realisierter Gewinn/Verlust
Trennung Gewinn vs Verlust:
- Alle positiven Realisierungen aufsummieren → KZ 994
- Alle negativen Realisierungen aufsummieren → KZ 892 (eingetragen mit Minus-Vorzeichen)
⚠️ Häufiger Fehler: Saldieren statt trennen! Das Finanzamt will explizit die Brutto-Gewinne in KZ 994 und die Brutto-Verluste in KZ 892 sehen, nicht den Saldo.
Beispiel:
6. Schritt 3: Optionen → KZ 995 / 896 (oder KZ 857?)
Hier wird es rechtlich strittig:
Variante A — Praxis (was die meisten machen)
Aktien-Optionen über IBKR werden als „wie verbriefte Derivate" behandelt → KZ 995 (Überschüsse) / KZ 896 (Verluste). Begründung: börsennotiert und reguliert (CBOE, NASDAQ-OM, OCC-Clearing). 27,5 % Sondersteuersatz.
Variante B — strenge gesetzliche Auslegung
§ 27a Abs. 2 Z 7 EStG schließt den 27,5 %-Sondersteuersatz aus, wenn das Derivat nicht verbrieft ist UND ohne freiwilligen Steuerabzug. Beides trifft auf IBKR-Aktien-Optionen wörtlich zu → KZ 857 mit Tarifsteuer (bis 55 %!).
Worst-Case-Differenz: Bei 43.000 € Options-Saldo wären das ~8.840 € Mehr-KESt.
NotebookLM gegen das gesamte EStG befragt: „Aktien-Optionen auf regulierten Börsen werden wie verbriefte Derivate behandelt" — bestätigt also Variante A. Aber: Eine BMF-Vorab-Anfrage für große Volumina ist defensiv ratsam.
[→ Detail-Diskussion: “Aktien-Optionen bei IBKR — KZ 995 oder KZ 857?”]
7. Schritt 4: Broker-Zinsen → KZ 861 oder 863?
Auch hier eine strittige Klassifikation:
| Variante | Argument | Steuersatz |
|---|---|---|
| KZ 861 (25 %) | „Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten" — günstiger | 25 % |
| KZ 863 (27,5 %) | IBKR ist MiFID-Wertpapierfirma, nicht Kreditinstitut → defensiver | 27,5 % |
Differenz pro 1.000 € Zinsen: 25 €/Jahr.
Bei IBKR Ireland ist die Klassifikation als „Überlassung von Kapital an eine Wertpapierfirma" (KZ 863) wahrscheinlich rechtlich korrekter. Wer aggressiv steuerplant: KZ 861. Wer auf der sicheren Seite sein will: KZ 863.
8. Schritt 5: Anrechenbare Quellensteuer → KZ 998
US-Dividenden bekommen 15 % US-Quellensteuer abgezogen (mit gültigem W-8BEN), IL-Dividenden 25 % (DBA-Cap nur 15 %), BR-Dividenden 15 %, IE-Zinsen 20 %.
KZ 998 = nur der DBA-anrechenbare Anteil, nicht die vollen abgezogenen Quellensteuern. Pro Quellenstaat ist der Cap separat zu beachten:
⚠️ EU-Zinsrichtlinie: IE-Quellensteuer auf Broker-Zinsen ist in der Regel nicht anrechenbar (Cap 0 %) — diese 82 € sind verloren, nicht in KZ 998!
9. Häufige Fehler + Edge-Cases
- EUR-Umrechnung zum Buchungstag, nicht zum Jahresende-Kurs (EStR Rz 6121)
- Bei Aktien-Splits / Spin-Offs: Anschaffungskosten anteilig aufteilen, nicht ignorieren
- Verlustausgleich nur INNERHALB des §27-Topfs: Aktien-Verlust kann Aktien-Gewinn ausgleichen, NICHT Zinsen oder Dividenden
- Keine Spesen abziehbar bei AT-Privatpersonen (Unterschied zu Betriebsvermögen)
- Wegzug aus AT? Bei Umzug nach DE gilt anderes Recht (§ 23 EStG-Fremdwährungsgewinne) — [→ Separater Guide]
10. Wo Du Dir die Stunden sparst
Wenn Du das jedes Jahr ausfüllen musst, lohnt sich ein automatisiertes Tool:
🛠 IB-Abrechnung liest Deine IBKR-FlexQuery automatisch und generiert:
- Die exakten E1kv-Kennzahlen (KZ 863, 994, 892, 995, 896, 861, 998)
- PDF-Beilage als Beleg für den Steuerberater
- Excel-Detail-Auswertung pro Trade
- Inkl. Avg-Cost-Engine, AT-korrekter §27-Topf-Logik, DBA-Quellensteuer-Cap
Aktuell in geschlossener Beta für Friends-and-Family. Wenn Du Interesse hast — melde Dich.
Disclaimer: Diese Anleitung ist Hobby-Wissen, keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Auskunft Deines Steuerberaters bzw. der Finanzbehörde. Bei großen Beträgen oder strittigen Klassifikationen (Optionen / Zinsen) Steuerberater konsultieren.
Verwandte Guides
- KZ 863 vs KZ 994 — wo trage ich was ein?
- IBKR FlexQuery für die AT-Steuererklärung einrichten [in Vorbereitung]
Quellen
- BMF-Erläuterungen zur E1kv 2025 (FinanzOnline-Formularhilfe)
- EStG § 27, § 27a, § 93–97
- EStR 2000 Rz 6121 (FX-Umrechnung), Rz 6228 ff (Avg-Cost)
- BMF-Info zur Quellensteuer-Anrechnung (DBA-Cap)